Lehrpläne & Erlässe

1972 fanden in Schulen erste Kurse für „Muttersprachlichen Zusatzunterricht“ statt. 1992 wurde er als „Muttersprachlicher Unterricht“ in das Regelschulwesen übernommen. Mit der Verordnung der neuen Lehrpläne im Jänner 2023 kam es zu einer Umbenennung des Unterrichtsgegenstandes in „Erstsprachenunterricht“ .

Erstsprachenunterricht

Der Erstsprachenunterricht hat die Aufgabe standard- und bildungssprachliche Kompetenzen in der Erstsprache (Familiensprache) zu vermitteln und eine mehrsprachige Identitätsentwicklung zu unterstützen (vgl. Lehrplan Erstsprachenunterricht 2023). Die Lehrpläne für den Erstsprachenunterricht orientieren sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats (GeR 2001 und GeR-Companion Volume 2018) sowie an den Lehrplänen für die anderen Sprachenfächer (Lebende Fremdsprachen, Volksgruppensprachen, Deutsch, DaZ). Zu den fünf zentralen Bereichen Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen wurden Kompetenzen definiert. Schüler und Schülerinnen mit anderer Erstsprache als Deutsch, erhalten die Möglichkeit, alltags- und bildungssprachliche Kompetenzen auch in ihrer Erstsprache aufzubauen. Diese Kompetenzen können sie für das fachliche Lernen in anderen Gegenständen nützen.

Die Lehrpläne ab 2023 für den Erstsprachenunterricht:

  • Lehrplan für Erstsprachenunterricht Volksschule
  • Lehrplan für Erstsprachenunterricht Sekundarstufe I (Mittelschule und AHS-Unterstufe)

Deutsch als Zweitsprache-Unterricht

Für den Bereich Deutsch als Zweitsprache liegen seit 2019 die Lehrpläne für Deutsch in der Deutschförderklasse von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe 2 vor. Im Jänner 2023 wurden neue DaZ-Lehrpläne für den Pflichtschulbereich verordnet. Ergänzend zum genannten Lehrplan für Deutschförderklassen gelten nun auch folgende neue Lehrplanbestimmungen:

  • Lehrplanzusätze Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schüler/innen im Deutschförderkurs für die Volksschule und für die Sekundarstufe I
  • Lehrplanzusätze Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schüler/innen für die Volksschule und Sekundarstufe I

 

Vormalige Lehrpläne und Rundschreiben

Detaillierte Informationen in den Dokumenten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF):

Im BMBWF ist die Abteilung I/2 für Sprachliche Bildung, Diversität und Minderheitenschulwesen für pädagogische Angelegenheiten des Erstsprachenunterrichts zuständig. Einen Überblick über alle Sprachenthemen im BMBWF finden Sie auf der Website Sprachliche Bildung.