Anmeldeformulare

Der Erstsprachenunterricht kann grundsätzlich in jeder Sprache angeboten werden. Das Anmeldeformular für den Erstsprachenunterricht, das auch in vielen weiteren Sprachen downloadbar ist, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte ausgefüllt bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer ihres Kindes abgeben, wenn sie es dafür anmelden möchten.

Ab sofort (Stand 16.2.2024) steht Ihnen ein neues Anmeldeformular in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Bosnisch, Englisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch und Ukrainisch zur Verfügung. Übersetzungen in weiteren Sprachen werden im Laufe des Frühjahrs 2024 zur Verfügung gestellt.

  • Das deutschsprachige Anmeldeformular kann für alle Sprachen verwendet werden. Das betrifft auch jene Sprachen, die nur an einem oder an ganz wenigen Standorten angeboten werden.
  • Das Anmeldeformular kann auch für Sprachen verwendet werden, die derzeit im Rahmen des Erstsprachenunterrichts (noch) nicht angeboten werden. Je nach Anmeldezahl und dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen an den Schulen kann Erstsprachenunterricht für weitere Sprachen eingerichtet werden.
  • Für die Organisation des Erstsprachenunterrichts und den Einsatz der Erstsprachen-Lehrpersonen in den Bundesländern sind die Bildungsdirektionen zuständig.

>> Hier finden Sie eine Liste mit den zuständigen Personen in den Bildungsdirektionen.


Download Anmeldeformulare

Anmeldeformulare zum Erstsprachenunterricht an allen Allgemeinbildenden Pflichtschulen, den Allgemeinbildenden höheren Schulen und allen Schulen der Sekundarstufe in folgenden Sprachen:

Arabisch | Bosnisch, Kroatisch, Serbisch | Deutsch | Englisch | Türkisch | Ukrainisch