Anmeldeformulare
Der Erstsprachenunterricht kann grundsätzlich in jeder Sprache angeboten werden. Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen das Anmeldeformular für den Erstsprachenunterricht, das auch in vielen weiteren Sprachen downloadbar ist, ausfüllen, wenn sie ihr Kind zum Erstsprachenunterricht anmelden möchten.
Ab sofort (Stand 12.08.2024) steht Ihnen ein neues Anmeldeformular in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Serbisch, Tschechisch, Ukrainisch und Ungarisch zur Verfügung. Weitere Sprachen folgen.
- Das deutschsprachige Anmeldeformular kann für alle Sprachen verwendet werden. Das betrifft auch jene Sprachen, die nur an einem oder an ganz wenigen Standorten angeboten werden.
- Das Anmeldeformular kann auch für Sprachen verwendet werden, die derzeit im Rahmen des Erstsprachenunterrichts (noch) nicht angeboten werden. Je nach Anmeldezahl und dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen an den Schulen kann Erstsprachenunterricht für weitere Sprachen eingerichtet werden.
- Für die Organisation des Erstsprachenunterrichts und den Einsatz der Erstsprachen-Lehrpersonen in den Bundesländern sind die Bildungsdirektionen zuständig.
>> Hier finden Sie eine Liste mit den zuständigen Personen in den Bildungsdirektionen.
Download Anmeldeformulare
Anmeldeformulare zum Erstsprachenunterricht an allen Allgemeinbildenden Pflichtschulen, den Allgemeinbildenden höheren Schulen und allen Schulen der Sekundarstufe in folgenden Sprachen:
Albanisch | Arabisch | Bosnisch, Kroatisch, Serbisch | Deutsch | Englisch | Französisch | Italienisch| Polnisch | Tschechisch | Türkisch | Ukrainisch | Ungarisch