Anmeldeformulare

Der Erstsprachenunterricht kann grundsätzlich in jeder Sprache angeboten werden. Das Anmeldeformular für den Erstsprachenunterricht, das auch in vielen weiteren Sprachen downloadbar ist, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte ausgefüllt bei der/dem Klassenlehrer/in ihres Kindes abgeben, wenn sie es dafür anmelden möchten.

Ab sofort (Stand 16.2.2024) steht Ihnen ein neues Anmeldeformular in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Bosnisch, Englisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch und Ukrainisch zur Verfügung. Übersetzungen in weiteren Sprachen werden im Laufe des Frühjahrs zur Verfügung gestellt.

  • Das Anmeldeformular „Deutsch“ ist für Sprachen, die nur an einem oder ganz wenigen Standorten angeboten werden (z. B. Griechisch, Nepalesisch) oder bei denen der Unterricht nur über wenige Jahre stattfindet – hier wurde auf eine Übersetzung verzichtet. 
  • Das Anmeldeformular kann auch für Sprachen verwendet werden, die derzeit im Rahmen des Erstsprachenunterrichts (noch) nicht angeboten werden. Je nach Anmeldezahl und dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen an den Schulen können auch Kurse für neue Sprachen eingerichtet werden.
  • Für die Organisation des Erstsprachenunterrichts und den Einsatz der Erstsprachen-Lehrpersonen in den Bundesländern sind die Bildungsdirektionen zuständig.

>> Hier finden Sie eine Liste mit den zuständigen Personen in den Bildungsdirektionen.


Download Anmeldeformulare

Anmeldeformulare zum Erstsprachenunterricht an Volkschulen, allen Schulen der Sekundarstufe und den Unterstufen der Sonderschulen in folgenden Sprachen:

Arabisch | Bosnisch, Kroatisch, Serbisch | Deutsch | Englisch | Türkisch | Ukrainisch